F.A.Q
Energiegenossenschaften sind eine Alternative zu anderen Energieerzeugern. Das Ziel ist die Bürger zu beteiligen, damit jeder einen Beitrag zur Klimawende leisten kann. Dabei steigern Kooperationen mit anderen Energieerzeugern die Akzeptanz für größere Projekte. Es geht nicht um entweder Genossenschaft oder ein anderer Stromerzeuger. Es geht um das"Sowohl als auch".
PV-Großprojekte
Großprojekt sind Energieerzeugungsanlagen, die ein gewisses Investitionsvolumen überschreiten. Sie werden in der Regel von Unternehmen, Energieerzeugern oder Genossenschaften realisiert. Sie erzeugen mehrere 100 kWh Strom pro Jahr. Bei PV-Anlagen sind es große Dachflächen- oder Freiflächenanlagen. Bei Windkraftwerken sind es einzelne Windräder oder ganze Windparks. Wasserkraftwerke starten bei kleinen Flusskraftwerken und gehen bis zu zu Stauanlagen.
Auch für Genossenschaften müssen Großanlagen rentabel sein. Genossenschaften sind wirtschaftliche Organisationen. Allerdings arbeiten Genossenschaften mit niedrigeren Renditeerwartungen und sind langfristiger orientiert.
In erster Linie gelten Umweltpoltische-Aspekte. Es ist immer zu bewerten, ob die umweltfreundliche Energieerzeugung andere ökologische Aspekte beeinträchtigt. Dabei ist abzuwägen, ob gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind.
Etwa gleichgelagert ist eine konservative Bewertung der Wirtschaftlichkeit des entsprechenden Projektes notwendig. Es besteht keine Gewinnmaximierungsabsicht. Es werden aber keine risikoreichen Investitionen eingegangen.
Grundsätzlich sollen Großprojekte aus den Beteiligungen der Genossen (= Anteile der Genossen) finanziert werden. Genossen können aber auch Nachrangdarlehen gewähren, um spezifische Projekte zu fördern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Kreditfinanzierung durch Banken. Fremdfinanzierungen erfordern, aufgrund der erzielbaren Renditen, eine sehr genaue Kalkulation des betroffenen Projektes.
Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke sind PV-Anlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800W (ab Mitte 2024 – aktuell 600 W). Dabei darf die installierte Kapazität (mögliche Leistung der installierten PV-Module 2.000 Wp betragen). Balkonkraftwerke können an Balkonen, auf Dächern, an Zäunen oder auf dem Boden installiert werden. Die technisch korrekte Bezeichnung ist daher auch Steckerkraftwerk. Der Anschluss erfolgt einfach über eine Steckdose.
Ein Balkonkraftwerk eignet sich ideal für die Abdeckung der Grundlast in einem Haushalt. Die Grundlast ist der Verbrauch, der durch dauerhaft eingeschaltete Verbraucher (z.B. Standby von Geräten, elektrische Uhren) anfällt. Die Grundlast ist Leistung der einzelnen Verbraucher ist in der Regel nicht sehr hoch, durch die Anzahl dieser Verbraucher, wird sich im Durchschnitt ein Wert von 100-200W ergeben. Bei 24 h sind das bereits 2.4 bis 4,8 kWh an Stromverbrauch. Bei 8 Sonnenstunden am Tag kann davon 1/3 durch ein Balkonkraftwerk abgedeckt werden. Durch gezielte Nutzung anderer Verbraucher (siehe hierzu „Wie kann ich durch Verhaltensänderung den Nutzen steigern?) kann die bereitgestellte Leistung noch besser genutzt werden.
Der Nutzen von Balkonkraftwerken kann durch das gezielte betreiben von Verbrauchern gesteigert werden. Durch intergierte oder externe Zeitschaltuhren könne Verbraucher (Waschmaschine, Spülmaschine, Ladevorgänge von Batterien, Umwälzpumpen für Teiche) gesteuert werden. Die Verbraucher werden eingeschaltet, wenn in der Regel die Sonne scheint. Durch dieses Verhalten wird die Payback-Zeit für ein Balkonkraftwerk deutlich reduziert.
Die Investition in ein Balkonkraftwerk rechnet sich je nach Auslegung und Standort in 2-4 Jahren. Danach steht der erzeugte Strom quasi kostenlos zur Verfügung.
Balkonkraftwerke bieten Menschen, die keine eigenen Dach-PV-Anlage betreiben können, eine gute Möglcihkeit eine Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Neben der Möglichkeit der Beteiligung an der Genossenschaft (und somit an einer großen Anlage) steht das Balkonkraftwerk somit für die Teilhabe an der klimapolitischen Veränderung.
Auch als Mieter gibt es die Möglichkeit Balkonkraftwerke zu installieren. Aktuell kann der Mieter noch vielfältige Gründe anbringen, die eine Installation verbieten. Das Solarpaket 1 (erwartetet Verabschiedung im April 2024) soll in dieser Hinsicht die Rechte des Mieters stärken. Scheuen Sie sich nicht mit Ihrem Vermieter zu sprechen.
Balkonkraftwerke sollten nicht nach Norden ausgerichtet sein. Für alle anderen Himmelsrichtungen ist eine Installation ohne Probleme möglich. Bei Anlagen mit mehr als einem Modul kann geprüft werden, ob eine Ausrichtung in unterschiedliche Himmelsrichtungen (Süd-West; Süd-Ost; Ost-West) Vorteile bietet. Eine Steckdose sollte gut erreichbar sein. Wichtig ist eine gute Sicherung (Beschwerung bei Flachdachanlagen; Befestigung im unteren Bereich bei Balkonanlagen) ist in jedem Fall zu beachten – die Module sind für Wind wie ein Segel)